Alle Bundesländer haben die Anforderungen an das
frühpädagogische Personal stark angehoben, was sich u.a. in den Bildungsplänen
der Länder ausdrückt. Die Anforderungen an ErzieherInnen sind gestiegen, die
Ausbildung erfordert viele neue Kompetenzen und ist teilweise auch akademisiert
worden. Dies führt in den allermeisten Fällen zu einer Minderung des
Ansehens der über 55.000 von Kinderpflegerinnen (Statistisches Bundesamt 2012)
im Vergleich zu staatlich anerkannten ErzieherInnen, denen wiederum als noch
höher bewertete Gruppe die akademisch ausgebildeten KindheitspädagogInnen
gegenüberstehen. Die Veränderung der Hierarchie führt einerseits zur
Unzufriedenheit unter den KinderpflegerInnen, andererseits zu Bemühungen der
Länder, diese Gruppe höher zu qualifizieren.
Wir zitieren zwei KinderpflegerInnen:
Britta
B. : In den zwanzig Jahren meiner Tätigkeit als Kinderpflegerin habe ich viel
Erfahrung gewonnen und wenn heute staatlich anerkannte Erzieherinnen von der
Fachschule kommen, kann ich keinen Unterschied zu meinen Qualifikationen
erkennen – im Gegenteil! Im Moment wird mein Urteil von meiner Vorgesetzten
geschätzt. Aber wie sieht das aus, wenn ich mal eine andere Vorgesetzte habe,
die meint, Erzieherinnen hätten mehr Ahnung vom Beruf als ich? Um eine solche
Situation zu vermeiden, würde ich gerne die Weiterbildung zur Erzieherin
machen. Die dauert aber vier Jahre …
Dagmar F. : Es
fehlen laut Politik an allen Ecken Erzieher, doch an uns Kinderpflegerinnen
denkt wieder mal keiner! Nein, uns wollen sie ganz abschaffen und die Gruppen
im Kindergarten mit einer Sozialpädagogin als Leitung und einer Erzieherin als
Zweitkraft besetzen. Geht´s noch??? Seit Jahren arbeite ich im Kindergarten und
übernehme dort dieselben Aufgaben wie eine Erzieherin. Warum kann man uns da
nicht entgegenkommen und uns eine vereinfachte Weiterbildung ermöglichen. Wie
soll ich als berufstätige Mutter von vier Kindern noch jahrelang die Schulbank
drücken?
Sie nehmen
manchmal erhebliche Einbußen in Kauf, um eine höhere Qualifizierung zu
erreichen:
Mia B.: Ich bin
seit 13 Jahren aus Leidenschaft Kinderpflegerin. Ich liebe meinen Beruf, dazu
gehört nicht nur die Arbeit mit den Kindern, sondern auch die Arbeit im Büro.
Ich habe auch gerne als Kinderpflegerin Arbeiten einer Erzieherin erledigt und
auch sehr viel wissen wollen und vieles nachgefragt.
Ich
hätte die Aufgaben als stellvertretende Leitung sehr gerne übernommen, aber bei
einer Kinderpflegerin ist das nicht erwünscht, auch wenn viel mehr Erfahrung
und INTERESSE da sind, als manchmal von
einer anerkannten Erzieherin.
Da
ich von meiner Arbeitsstelle keine Unterstützung bekommen habe, habe ich
gekündigt, um meinen Berufswunsch zu erfüllen. Ab September 2013 werde ich mit
meinen 29 Jahren und jahrelangem Berufsleben noch 3 Jahre in Vollzeit die
Schulbank drücken, damit mir solche Steine nicht mehr in den Weg gelegt werden.
Ich werde Bafög erhalten und nebenbei als Serviererin arbeiten, dann kann ich
die Ausbildung auch finanzieren
Die Wünsche der
Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen nach sozialem Aufstieg decken sich
mit dem Bedarf der Träger an einer höheren Qualifikation des
Personals. Unter den Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung
findet sich daher als Ziel auch die Höherqualifizierung von KinderpflegerInnen
und SozialassistentInnen.Und dies sind die Antworten der Bundesländer, die auf den
Fachkräftemangel auch mit einer meist verkürzten Höherqualifizierung von KinderpflegerInnen und
SozialassistentInnen reagieren (1).
Baden-Württemberg
Regulär dauert die Ausbildung zur Erzieherin/zum
Erzieher in Baden-Württemberg vier Jahre. Sie besteht aus dem einjährigen
Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten und der Fachschule für
Sozialpädagogik (Berufskolleg). Die Ausbildung an der Fachschule für
Sozialpädagogik gliedert sich in eine schulische Ausbildung (zwei Jahre) und
ein von der Schule begleitetes Berufspraktikum (ein Jahr). KinderpflegerInnen
können ohne den Besuch des einjährigen Berufskollegs für Praktikantinnen und
Praktikanten sofort mit der Fachschulausbildung beginnen, wenn sie über einen
Mittleren Schulabschluss verfügen. Mehrjährige Praxiserfahrung ist nicht
erforderlich. SozialassistentInnen, die in anderen Bundesländern ausgebildet
wurden (die Ausbildung wird in Baden-Württemberg nicht angeboten) können in
gleicher Weise die ErzieherInnenausbildung beginnen.
Bayern
In Bayern gibt es für berufserfahrene
KinderpflegerInnen bzw. SozialbetreuerInnen und PflegefachhelferInnen mehrere
Optionen für eine verkürzte Aus- bzw. Weiterbildung zur/zum staatlich
anerkannten ErzieherIn.
Ausbildung
BewerberInnen, die die allgemeinen
Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können nach § 6 Abs. 1 der Schulordnung für
die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) nach Bestehen einer
Aufnahmeprüfung unmittelbar in das zweite Studienjahr aufgenommen werden. Die
Ausbildung dauert dann ein Studienjahr (mit anschl. Abschlussprüfung) und ein
danach anschließendes Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die Ausbildung kann
auch berufsbegleitend erfolgen (hier irrt die Bundesregierung, die Bayern nicht
unter den Ländern mit der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung
nannte, vgl. BT 17/12962, S. 11) und verlängert sich dann entsprechend. Das
anschließende Berufspraktikum wird i. d. R. in Vollzeit absolviert. Ausführlich zur ErzieherInnenausbildung in Bayern informiert diese pdf-Datei:
Das Berufspraktikum wird auf Antrag um die Hälfte
verkürzt bei Bewerbern, die nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder
pädagogischen Ausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der
sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
tätig waren.
Aus der beigefügten pdf-Datei wird deutlich, dass in
Bayern statt der einschlägigen beruflichen Tätigkeit auch die mindestens
vierjährige selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem
minderjährigen Kind als Zugangsvoraussetzung für die ErzieherInnenausbildung
gelten kann. Diese Fälle bedürfen jedoch der Zustimmung durch die Schulaufsicht
(= zuständige Regierung).
Weiterqualifizierungsinitiative:
Ergänzungskräfte zu Fachkräften
Bayern hat in
der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und
Frauen geförderten Weiterqualifizierungsinitiative „Ergänzungskräfte zu
Fachkräften“ (zeitliche Befristung voraussichtlich auf drei Jahre, Start 2012)
auf den aktuell großen Fachkräftebedarf reagiert. Hier können sich
berufserfahrene KinderpflegerInnen wie auch andere Fachkräfte mit einer
mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem frühpädagogik-affinen Beruf zur /zum staatlich anerkannten ErzieherIn
weiter qualifizieren.
Des Weiteren gibt es für KinderpflegerInnen mit
mindestens 3 Jahren Praxiserfahrung einen 15 Monate währenden
Zertifizierungslehrgang, der den Abschluss „Pädagogische Fachkraft in
Kindertageseinrichtungen in Bayern“ vermittelt.
Die Eingruppierung der Pädagogischen Fachkraft in
Kindertageseinrichtungen entspricht der einer staatlich geprüften Erzieherin
und unterliegt wie auch das Gehalt einer Erzieherin den tarifrechtlichen
Bestimmungen( i.d.R.S 6). Sie ist trägerspezifisch verschieden und hängt von
den jeweiligen Arbeitsstellen und Aufgabenbereichen ab. Zusätzlich hängt die
Eingruppierung auch von den persönlichen und regionalen
Einstufungsvoraussetzungen ab.
Kinderpflegerinnen in Bayern begrüßen das Modell,
wie folgendes Zitat zeigt:
Nach
20 Jahren Berufspraxis als Kinderpflegerin in Bayern ging es mir so, dass ich
nicht eingesehen habe, dass ich nicht auch als Erzieherin anerkannt werde. Denn
ich mache die gleiche Arbeit, und verglichen mit den Berufsanfängern, manchmal
auch besser.
Ich
wollte also noch etwas machen, eine Qualifikation „drausfsetzen“, denn das
konnte doch nicht alles gewesen sein. Ich habe mit meiner Kita-Leitung
gesprochen und mit meinem Arbeitgeber. Gerne hätte ich eine Fachakademie
besucht, um Erzieherin zu werden, aber das ging nicht, weil ich keine Mittlere
Reife habe. Das muss man sich mal vorstellen: Nach 20 Jahren Berufspraxis
machen die das vom Realschulabschluss abhängig!
Aber
mein Arbeitgeber hatte ein Interesse an meiner Weiterqualifikation, weil ich
dann in anderer Weise auf den Stellenschlüssel angerechnet werde. Er hat sich
erkundigt und nach mehreren Monaten hat er mir mitgeteilt, dass ich eine
Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft machen kann. Mit diesem Titel kann
ich in Krippe, Kindergarten und Hort, nicht an Schulen arbeiten. Der
Arbeitgeber zahlt dafür nur 250 Euro, den „Rest“ zahlt der Bayerische Staat.
Aber
mein Arbeitgeber hat mir zunächst auch mal mitgeteilt, dass ich mit der
Qualifikation als Berufsanfängern mit der Bezeichnung pädagogische Fachkraft
weniger verdiene als jetzt als Kinderpflegerin. Da habe ich gesagt: Das mache
ich nicht. Daraufhin hat er sich erneut erkundigt und herausbekommen, dass man
bei langjähriger Berufstätigkeit doch nicht weniger verdienen muss als vorher.
Und dann habe ich mich entschieden, diese Weiterbildung zu machen.
Die
Weiterbildung bringt mir viel. Die Dozentinnen sind sehr qualifiziert und
kommen aus der Berufspraxis. Die anderen Teilnehmerinnen haben ähnlich
biografische Erfahrungen wie ich und wir haben Projekttage, die nicht nur
lehrreich sind, sondern auch Spaß machen. Die Weiterbildung geht von April 2013
bis Juli 2014, aber ich werde schon im Januar 2014 als pädagogische Fachkraft
eingestellt.
Die
Erzieherinnen in der Kita sind zum Teil neidisch, weil ihre Ausbildung
wesentlich länger gedauert hat, aber da kann man nichts machen.
Ich
bin froh, dass ich mich für die Weiterbildung entschieden habe. Damit wird es
mir, falls sich das ergibt, auch möglich sein, eine Kita zu leiten. Aber unser
Betriebsklima ist so gut, dass ich das im Moment gar nicht anstrebe. Ich bin
schon sehr zufrieden, dass ich jetzt viele neue Kenntnisse erwerbe und meine
Arbeit dadurch bereichert wird (Sabine D.).
Einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle
der Weiterqualifizierung im Rahmen der Initiative „Ergänzungskräfte zu
Fachkräften“ gibt das beigefügte Schema in der pdf--Datei
In Berlin können KinderpflegerInnen, die einen MSA
und 5jährige Berufserfahrung nachweisen, als QuereinsteigerInnen mit
individuellen Fortbildungsauflagen anerkannt und unter Anrechnung auf den
Fachkräfteschlüssel beschäftigt werden. Sie erhalten nach einer bestimmten
Frist (4 Jahre) Bestandsschutz und
können dann wie sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.
SozialassistentInnen mit MSA können über die
berufsbegleitende Ausbildung als QuereinsteigerInnen beschäftigt werden.
Brandenburg
Kinderpflegerinnen und SozialassistenInnen sind in
Brandenburg laut der Kita-Personalverordnung in der Fassung von 2012 keine Fachkräfte
und zählen somit nicht zur notwendigen Personalausstattung. Sie können aber die
in Brandenburg geschaffene Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zur
Erzieherin/zum Erzieher absolvieren.
Die zuständige Behörde kann bei anderen Ausbildungen als
der Sozialassistenz deren Gleichwertigkeit mit der zur sozialpädagogischen
Assistenz feststellen, dann gilt ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung.
Für diese Personen sowie für diejenigen, die die
Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule der
Ausbildungsrichtung „Gesundheit und Soziales“ erworben haben, beginnt die Ausbildung mit dem dritten Schulhalbjahr.
Die Ausbildung wird also um ein Jahr verkürzt.
Für
KinderpflegerInnen gilt diese Möglichkeit dann, wenn sie über die Mittlere
Reife verfügen.
Hessen
Kinderpflegerinnen werden nicht in Hessen
ausgebildet. In anderen Bundesländern ausgebildete Kinderpflegerinnen können
„in der Regel“ keine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin machen, also
möglicherweise auf Antrag.
Bei
Sozialassistentinnen/Sozialassistenten, die nach ihrer Ausbildung als
pädagogische Hilfskräfte in Tageseinrichtungen berufstätig waren, kann die
Fachschule für Sozialpädagogik über eine Zulassung in das zweite Ausbildungsjahr
der Fachschule befinden. Für Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten mit dem
Schwerpunkt Sozialpädagogik ist eine Verkürzung des Berufspraktikums auf ein halbes Jahr,
basierend auf der KMK-Rahmenvereinbarung, angedacht.
Niedersachsen
Die Erzieherausbildung in Niedersachsen setzt eine
zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin/ zum Sozialassistenten -
Schwerpunkt Sozialpädagogik - voraus, an die sich eine zweijährige
Fachschulausbildung anschließt. Die praktische Ausbildung ist in die Ausbildung
integriert.
Die Ausbildung zur Sozialassistentin kann nur dann
berufsbegleitend stattfinden, wenn die SchülerInnen im vorher erlernten Beruf,
z.B. als Kinderpflegerin, arbeiten. Sie
verlängert sich dann i.d.R. um das Anderthalbfache.
Die Sozialassistentenausbildung und die
Fachschulausbildung sind nach dem Bafög
und dem AFBG förderfähig, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Kinderpflegerinnen können in die zweite Klasse der
Sozialassistentenausbildung aufgenommen werden und haben dann eine insgesamt
dreijährige Ausbildungszeit zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich
anerkannten Erzieher zu absolvieren. Sie können mit mehrjähriger Berufspraxis
(mind. 2-3 Jahre) auch einen Antrag auf eine Nichtschülerprüfung stellen, den
die Niedersächsische Landesschulbehörde prüft. Bei Zulassung und Bestehen der
Nichtschülerprüfung wird der Abschluss als Sozialassistent/in - Schwerpunkt
Sozialpädagogik - vergeben und die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule
Sozialpädagogik ist erfüllt. Da die Landesschulbehörde die Zulassungsvoraussetzung
zur Nichtschülerprüfung genau prüft, ist die Durchfallquote gering.
SchülerInnen der Fachschule können die Ausbildung
berufsbegleitend in ihrem Beruf (SozialassistentIn) absolvieren. Die Zeit für die Ausbildung verlängert sich
dann in der Regel um das Anderthalbfache, die Schule entscheidet aber über die
Organisationsform in eigener Zuständigkeit.
Nordrhein-Westfalen
NRW bietet langjährig berufserfahrenen
KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen eine von der Regelform abweichende
Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an Berufskollegs an, die
Fachschulen für Sozialpädagogik betreiben. Im Unterschied zur üblichen
Ausbildung enthält diese Weiterbildung
erhöhte Praxisanteile Die Dauer der
Weiterbildung beträgt 3.600 Stunden und unterscheidet sich nicht von der der ErzieherInnenausbildung.
Wenn
sich Ergänzungskräfte aus NRW, die in einem anderen Land die Ausbildung zur
Sozialassistentin erfolgreich absolviert haben, für diese Weiterbildung
interessieren, würden die Berufskollegs sie aufnehmen.
In
Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen
werden keine verkürzten Weiterbildungen für KinderpflegerInnen angeboten.Zu Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen uns keine Angaben vor.
Sachsen
In
Sachsen werden gemäß SächsQualiVO im Rahmen der gesetzlich geregelten
Personalschlüssel (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG) weder KinderpflegerInnen noch
SozialassistentInnen als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
eingesetzt, es sei denn, sie befinden sich an einer Fachschule in berufsbegleitender
Weiterbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in (§ 1 Abs. 5
SächsQualiVO).
Für Personen
mit abgeschlossener pädagogischer/sozialpädagogischer Ausbildung besteht die
Möglichkeit einer Ausbildungsverkürzung gemäß § 73 Schulordnung Fachschule im
Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre. Für
Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen gilt diese Regelung jedoch nicht. Die
Entscheidung über den Umfang der Anrechnung trifft die Schulaufsichtsbehörde in
Gestalt der Sächsischen Bildungsagentur (SBA).
Kommentar: Die DDR lebt
Sachsen ermöglicht vielen Berufsgruppen eine verkürzte
ErzieherInnenausbildung. Dazu gehören
Personen mit einem in der DDR erworbenen Abschluss als
Krippenerzieher/in, Kindergärtner/in, Hortner/in, die eine Anpassungsfortbildung
noch nicht in Anspruch genommen haben, und Freundschaftspionierleiterinnen.
Diese Qualifikationen stammen aus der Zeit vor der Wende, folglich sind es
nicht mehr viele Fachkräfte, die sich für eine Weiterbildung zur Erzieherin
interessieren werden. Aber dass bei der Liste der Berufe, denen
Sonderkonditionen für die Weiterbildung zur Erzieherin zugestanden werden,
Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen ausgenommen sind, mutet 24 Jahre
nach der Wende schon etwas merkwürdig an.
für eine Leitungsposition müssen Sie i.R. eine Ausbildung zur Erzieherin haben, auch für die Weiterbildung zur Fachwirtin ist dies eine Zugangsvoraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Mima13 August 2020, 20:52
Hallo
Ich bin Kinderpflegerinn seit 27 Jahren in BW.Habe jetzt die Nachqualifizierung zur Gruppenleitung gemacht..
Meine Fragen wären : kann ich auch als Leitung arbeiten
( wenn es ein Träger macht )
Und 2 kann ich den Fachwirt machen? ( habeMittlere Reife)
Vielen Dank
Lisa Jares08 Januar 2020, 21:14
Guten Tag,
den Berufstitel "Kinderpflegerin" erwerben Sie durch die Ausbildung zur Kinderpflegerin an Fachschulen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne 08 Januar 2020, 12:50
Hat man nach langjähriger Berufserfahrung
Im Bereich aller Behinderungen
Anspruch auf den Status der kinderpflegerin?
Lisa Jares06 August 2019, 18:28
Guten Tag Frau Bothner,
das ist natürlich schwer zu beurteilen, da wir nach wie vor einen akuten Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung haben. Ich kann Ihnen nur raten, dass Ihre Tochter bei den Einrichtungen bei denen sie Absagen bekommt, nochmal nachfragt woran es gelegen hat um sich dann ggf. entsprechen weiterzubilden.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Bothner06 August 2019, 10:39
Hallo meine Tochter wohnt in Baden-Württemberg hätte da mal eine Frage sie hat 4 Jahren ihre Ausbildung als stattlich anerkannten Kinderpflegerin abgeschlossen und arbeitet seit 4 Jahren als Kinderpflegerin in einem Kindergarten wir suchen jetzt schon 3 Monaten nach einer neuen Arbeitsstelle für sie da sie wieder zu uns nach Hause möchte da sie 50 Kilometer von uns weg war aber sie bekommt nur Absagen obwohl es bei uns in der Presse heißt der Markt ist leergefegt Wir wissen gerade nicht mehr was wir tun sollen sie war auch schon beim Arbeitsamt und hat Stellenangebot zugeschickt bekommen und wenn sie sich vorstellt 3 Tage später Absagen
Lisa Jares20 Juni 2019, 22:21
Guten Tag,
ein solches Verfahren zur Anerkennung ist uns nicht bekannt, da müssten Sie sich mal direkt mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus16 Juni 2019, 15:41
Hallo,
ich habe eine kurze Frage, ich arbeite und lebe in Berlin-Ost als staatlich Anerk. Erzieher in Leitungsfunktion auf einen Abenteuerspielplatz.
Stimmt es das ich nach vier Jahren in Leitungsfunktion einen gesetzlichen Anspruch auf die Gleichstellung - zu einem Sozialarbeiter habe? Und damit auch Anspruch auf dessen Lohngruppe??
Viele Grüße und besten Dank im voraus, Markus
Lisa Jares05 Juni 2019, 19:28
Guten Tag Frau Bauß,
am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anlegen direkt an das zuständige Ministerium:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Referat 312
Hallo ich bin Kinderpflegerin leider ohne Realschulabschluss und komme aus NRW (leider) da ich aufgrund einer Lernbehinderung keinen Realschulabschluss habe und erreichen kann, bilde ich mich stetig in meinem Beruf den ich nun seit 6Jahren ausübe weiter. Z.b bin ich in der Fortbildung zur Fachkraft U3 und das ist nur eine große Fortbildung.
Besteht irgendwie die Möglichkeit zur aAnpassungsqualifizierung zugelassen zu werden? Trotz nur eines Hauptschulabschlusses? Mit eventuell einer Ausnahmegenehmigung?
Ich kann belegen daß ich für den Beruf Erzieher geeignet und kompetent bin auch durch seitens meines jetzigen Arbeitgebers.
Was kann ich machen? Wohin muss ich mich wenden?
Lisa Jares26 Februar 2019, 21:00
Guten Tag Jule,
nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Da mit dem Anerkennungsjahr die staatliche Anerkennung verbunden ist, welche Bundesland übergreifend einheitlich ist.
Mit besten Grüßen
Jule26 Februar 2019, 11:45
Hallo
Ich habe die Kinderpflegeausbildung in Mc-Pom gemacht und in Nrw meinen Erzieher. Nun habe ich folgendes Problem. Ich bin Theoretischer Erzieher, die Theorieprüfung habe ich bestanden. Danach habe ich die Anerkennungsjahre gemacht und leider nicht beendet, aufgrund von Stress und meine Mentoren die mich die Jahre begleitet haben waren auch keine große Hilfe. Naja....wie dem auch sei, mit dem Status werde ich nicht ,wenn dann nur als Kinderpfleger eingestellt. Wenn ich überhaupt in der Spate noch einen Job bekomme, da Kinderpfleger so gut wie gar nicht mehr eingestellt.
Ich habe in der Zwischenzeit Berufserfahrung sammeln können und frage mich nun....Kann ich das Anerkennungsjahr "überspringen" und nur noch das Kolloquium machen? Im Internet finde ich dazu irgendwie nichts. Ich würde auch dafür kurzzeitig in ein anderes Bundesland gehen.
liebe Grüße
Jule
meyn15 Dezember 2017, 14:01
Guten Tag.
Ich bin seit 2014 Festangestellte SPA in Teilzeit. Allerdings habe ich nicht das Glück zu denjenigen zu gehören die Nach 2010 ihre Ausbildung verkürzen können, da meine Ausbildung noch die "ALTE VARIANTE" umfasste deshalb müsste ich noch einmal 3 Jahre zur Schule gehen.... Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir nicht einfach unser Theorie wissen in einem Jahr nachholen können, dies wäre doch im Grunde auch über eine Fernschule möglich (Praxiserfahrung ist ja schließlich nachweisbar)...zudem könnten alle Menschen die an diesem Programm teilnehmen die gleich Prüfung abschließen wie alle anderen Erzieher auch.
Ich für meinen teil habe es satt Erzieherarbeit zu übernehmen wofür ich nicht vergütet werde.
Erziehermangel? lächerlich dann bildet uns doch einfach weiter!
Lisa Jares26 Juni 2016, 18:52
Liebe Frau Reichmann,
machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen haben, ist diese Ausbildung in allen Bundesländern anerkannt (auch wenn die Ausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet sein kann).
Viel Erfolg !
Beste Grüße
Lisa Jares
Jasmin Reichmann26 Juni 2016, 07:25
Guten Tag,
ich Lebe derzeit in Bayern und strebe meinen Traum zur Ausbildung zur Erzieherin dort an, beginne diese auch ab dem September an einer Fachakademie.
Nach der Ausbildung habe ich vor nach Thüringen zu ziehen und mir dort Arbeit als Erzieherin zu suchen. Jetzt habe aber schon von mehreren Bekannten/ Kollegen gehört, dass die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin aus Bayern in Thüringen nicht immer anerkannt wird und das viele Betriebe keine Ausgebildeten Erzieher aus Bayern haben möchten. Stimmt das?
Habe jetzt echt Bauchschmerzen deswegen und mache mir sorgen. Da hätte ich nähmlich nicht gedacht, dass es so schwer sein würde als Erzieherin in anderen Bundesländern (in meinem Fall Thüringen) beruflich Fuß zu fassen. Ich sehe meine Zukunft in Thüringen, möchte dort später einmal Leben, bei meinem Partner aber habe mich dazu entschlossen meine Ausbildung in Bayern zu absolvieren. War das ein Fehler? Stimmt es was ich von meinen Bekannten/ Arbeitskollegen gehört habe? Ich Bitte sie um Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen Jasmin Reichmann :)
Lisa Jares20 Juni 2016, 07:47
Guten Tag,
gemäß der Senatsverwaltung können in begründeten Einzelfällen, MitarbeiterInnen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und Eignung „quereinsteigen“. Am besten wenden Sie sich hier nochmals an Ihr zuständiges Ministerium.
Mit besten Grüßen
ela19 Juni 2016, 20:53
Hallo hallo ich bin stattlich anerkannte kinderpflegerin in BERLIN ich suche jetzt schon seit längerem eine Stelle aber keiner darf mich einstellen ist das so oder wo darf man als kinderpflegerin in BERLIN arkbeiten?
bei der senatsverwaltung habe ich mich erkundigt aber so wirklich kann da keiner was sagen und weiterhelfen . Die Ausbildung zur Erzieherin finden ich sehr fraglich ich hab ja schon 3 Jahre und nu nochmal 3 jahre. Kann mir jemand weiter helfen? Ich möchte doch wieder arbeiten und nicht die Schulbank drücken. Vielen Dank
Ela28 Februar 2016, 18:42
Hallo ich bin auch Kinderpflegerin in Berlin!
Ja in Berlin gibt es die Möglichkeit den Quereinstieg zu machen nur lustig das keiner ein einstellt und außerdem kennen die Kitas sich mit dem Quereinstieg nicht aus.
Ich habe Bewerbungen geschrieben in der Hoffnung eine Kita zu finden wo ich den Quereinstieg machen kann leider nichts.
Nu suche ich gerade weiter als Erzieherhelferin was aber auch anscheinend nicht ganz so einfach ist.. Mittlerweile frag ich mich schon ob ich auf das ganze noch lust habe es macht ja kein Spaß mehr .
Lisa Jares22 Januar 2016, 19:38
Hallo,
eine finanzielle Förderung für ausschließlich männliche Auszubildende gibt es m.E. nicht. Für die Altersgrenze bei der Bafög Beantragung gibt es Ausnahmeregelung, beispielsweise wenn bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen wurde. Vielleicht trifft hier ja eine auf Ihren Freund zu. Um sich weiter über mögliche Ausbildungsförderungen zu informieren, sollten Sie sich hier an das zuständige Ministerium wenden, die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite.
Mit besten Grüßen
Lisa Jares
Andrea21 Januar 2016, 21:42
Hallo,
mein Freund ist 30 und möchte eine Ausbildung zum Kinderpfleger beginnen. Zur Zeit ist er leider Arbeitslos.
Im Augenblick stellt sich ihm die Frage, wie er diese Ausbildung und sein Lebensunterhalt finanzieren soll.
Die Arge lehnt eine Finanzierung ab.
Für Bafög ist er mit 30 jetzt zu alt.
Was könnte er noch versuchen? Werden in anderen Bundesländern nicht sogar männliche Pfleger gefördert? Wie ist dies in Baden Württemberg?
Die aktuelle Situation könnten Sie beim zuständigen Ministerium erfragen.
Kerstin Olbrich18 Dezember 2015, 05:51
Hallo alle zusammen
ich bin 50 Jahre alt und arbeite seit über 30 Jahren als Kinderpflegerin.
Gibt es in Niedersachsen eine Möglichkeit sich berufsbegleitend zur Erzieherin weiterbilden zu lassen oder eine Anpassungsqualifizierung.
Linay Gürsel21 März 2015, 10:32
Hallo alle zusammen,
bin schon fast 43, seit 1993 staatlich geprüfte Kinderpflegerin und habe mir in früheren Jahren immer gedacht, mach weiter. Habe von 93-2000 als Kinderpflegerin in einer Psychosomatik (Kinder und Jugendkurklinik) gearbeitet. Danach bin ich bis 2013 nur in der Gastronomie tätig gewesen, da man mit Trinkgeld ca das doppelte verdient(netto). Na ja mit 40 wurde mir die Gastronomie (viel Nachtarbeit) zu viel und ich bin wieder in den Sozialberuf gewechselt. Im Moment bin ich in der TVÖD-Sue Tabelle in S3/Stufe 4, bekomme 75 Euro Ballungsraumzulage und 200 Euro Arbeitsmarktzulage brutto dazu. Ich zahle keine Kirchensteuer (bin Türkin), somit komme ich auf ein Netto Gehalt von 1822 Euro bei Vollzeit. Werde ab Juni meine Stunden auf 34 reduzieren (nur noch 4 Tage die Woche als teilzeit arbeiten) und einen Minijob für 450 Euro annehmen. (An meinem freien Tag, auch im Sozialberuf). So nun habe ich mir von unserer Buchhaltung meinen netto Verdienst mit 34 Stunden ausrechnen lassen. (die Zulagen bekomme ich dann natürlich nur angerechnet auf die 34 Stunden). Hierbei kam heraus, das ich dann teilzeit 1630 Euro verdiene, plus mein Minijob von 450 Euro, ergibt ein netto Gehalt von 2080 Euro. Ich arbeite dann in der Woche 1 Stunde mehr. Ich bin Handballschiedsrichter und mit meinem Hobby am Wochenende komme ich somit auf 2500-2600 Euro netto. Warum sollte ich in meinem Alter jetzt noch weiter machen, weil auf dieses Netto Gehalt käme ich erst wenn ich irgendwann einmal eine Leitungsstelle bekomme. (S13-S18). Nach über 10 Jahren Gastronomie war es für mich finanziell sehr schwierig, mit nur dem Kinderpflegehalt klar zu kommen, da man sich wenn man mehr verdient auch einen anderen Lebensstandard gewöhnt und auch hat. Es ist zwar dann immer noch weniger als in der Gastronomie, aber damit komme ich klar. Ich wollte nur damit sagen, das man auch als Kinderpflegerin gut durchkommen kann, wenn man sich arbeitszeitlich gut organisiert. Außerdem wird in meiner Einrichtung nicht separiert zwischen Erzieher, Kinderpfleger und SPS (Anerkennungsjahr Praktikantin, ist ja auch schon Kinderpflegerin). Wir haben keine Gruppenleitung. Sind alle gleichberechtigt und entscheiden alles zusammen. Ich führe z.B auch Elterngespräche, organisiere Ausflüge u.s.w. Wir machen alle den gleichen Job und Berufserfahrung ist doch genauso wichtig. Oft frägt mich meine Kollegin (Erzieherin, 25 Jahre) nach meiner Meinung. Wir haben im ganzen Haus keine Trennung zwischen Fachkraft und Ergänzungskraft, und das finde ich einfach super:-)
Hilde von Balluseck27 Oktober 2014, 09:06
Guten Morgen Frau Krumpholz,
wie Sie schon richtig vermuten: Wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist, kann eine Erzieherin in allen Bundesländern als Erzieherin arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Sarah Krumpholz26 Oktober 2014, 11:35
Hallo.
Ich beginne bald eine Ausbildung zur Sozialassistentin in Sachsen und werde dann meine Ausbildung zur Erzieherin ebenfalls in Sachsen absolvieren. Allerdings stellt sich mir eine Frage. Die Ausbildungsdauer und Inhalte in den Bundesländern schwanken sehr. Kann ich also mit einer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, welche ich in Sachsen gemacht habe, ohne Probleme und ohne Weiter- oder Fortbildungen beispielsweise in Bayern oder Baden Württemberg auf Arbeitssuche gehen? Oder kann ich damit nur in Sachsen arbeiten?
Staatlich heißt ja eigentlich bundesweit. Dennoch bin ich etwas verunsichert.
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße Sarah Krumpholz
Hilde von Balluseck16 Oktober 2014, 07:58
Hallo Frau Wunn,
als Kinderpflegerin können Sie in vielen Bundesländern eine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin machen. Alle Angaben dazu finden Sie in dem oben stehenden Artikel.
Wenn in Ihrem Bundesland eine verkürzte Ausbildung nicht möglich ist, könnten Sie versuchen, eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen, so dass Sie während der Ausbildung auch verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Bianca Wunn15 Oktober 2014, 18:10
Hallo mein Name ist Bianca Wunn bin 40 Jahre alt und gelernte Kinderpflegerin. Ich möchte die Weiterbildung zur Erzieherin machen , habe aber das Problem das das Amt sie nicht fördert und für Bafoeg bin ich zu alt. Frage ist jetzt wievie die Weiterbildung kostet.
Hilde von Balluseck21 Juli 2014, 14:25
Hallo,
bitte richten Sie Ihre Frage an das zuständige Ministerium, dort liegt die Entscheidung. Vielleicht macht man bei Ihnen eine Ausnahme. auf jeden Fall kann man Ihnen dort sagen, wie Sie einen Mittleren Bildungsabschluss erwerben können.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Elli Mortuaire20 Juli 2014, 23:31
Hallo , ich bin 36 und Mutter von vier Kinder.Ich habe nun endlich die Kinderpflegerin Ausbildung in Baden Württemberg mit der Endnote 2 absolviert. Kann aber trotz Berufserfahrung nicht weiter machen zur Erzieherin weil ich keinen Mittleren Bildungsabschluss geschafft habe. Wie kann ich mich weiterbilden? Auf hilfe wäre ich dankbar.
Hilde von Balluseck24 Februar 2014, 12:06
Hallo Frau Schartner,
die Möglichkeiten in Bayern sind im obigen Artikel dargestellt. Wenn Ihre Tochter eine Sondergenehmigung braucht, würde ich an ihrer Stelle beim zuständigen Ministerium nachfragen und ggf. einen Antrag stellen.
Was die Akademien betrifft, so müssten Sie sich bei den Fachakademien in Ihrem Umkreis erkundigen. Sie finden diese unter http://www.erzieherin.de/fachschulen.php
Alles Gute für Ihre Tochter und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Manuela Schartner21 Februar 2014, 17:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für diese hilfreiche Informationsseite.
Was ich und viele Andere nicht verstehen können:
Es gibt so einen großen Erziehermangel in Bayern. Kein Wunder. Dauert doch die Ausbildung insgesamt 5 Jahre und das ohne Bezahlung. Das ist m.E. nicht mehr zeitgemäß. Wenn die jungen Leute nach der Schule eine praktische Ausbildung machen, erhalten Sie Lehrlingsgehälter von ca. 800-0000 Euro und mehr. Nach 2-3 Jahren sind sie ausgebildet und verdienen voll (meist wesentliche mehr als Erzieher). Welcher junge Mensch geht dann freiwillig 5 Jahre auf die Schule mit der Aussicht, danach wenig zu verdienen?? Welche Motivation sollten die jungen Leute haben?? Kann man an diesem Ausbildungsweg nicht etwas ändern?
Es gibt mittlerweile viele neue Berufsausbildungen, welche geändert bzw. verkürzt wurden, damit diese Berufe attraktiver werden.
Keine Lösung kann es sein, dass man lieber Fachkräfte aus dem Ausland holt, anstatt die interessierten Schulabgänger und qualitfizierten Kinderpflegefachkräfte im eigenen Land fördert.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass diese Art der Ausbildung in Deutschland überdacht, vereinfacht und in allen Bundesländern vereinheitlicht wird.
Meine Tochter z.B. wollte aus Berufung in der Kinder-/Jugendpflege arbeiten.
Dazu hat sie 2000 im Alter von 08 Jahren erfolgreich die Prüfung zur Kinderpflegerin abgeschlossen sowie den Schulabschluss zur mittleren Reife absolviert. Sie arbeitet seither als Kinderpflegerin und würde sich gerne berufsbegleitend zur Erzieherin aus-/bzw. weiterbilden. Problem ist, dass sie noch sehr jung (22) ist, aber dennoch schon bald 4 Jahre Berufserfahrung hat. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für sie in Bayern und welche Akademien bieten diese Aus-/Weiterbildungen tatsächlich an?
Weshalb ist das Mindestalter für den Zertifizierungslehrgang 25 Jahre mit 3 Jahren Praxiserfahrung. Weshalb kann man nicht auch mit 22 Jahren und 3 Jahren Praxiserfahrung diesen Lehrgang besuchen??
auf diesem Portal finden Sie die Informationen unter http://www.erzieherin.de/wie-kinderpflegerinnen-erzieherinnen-werden.php
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Jasmin 07 November 2013, 07:20
Sehr geehre Damen und Herren,
ich mache gerade meine Sozialassistentenausbildung in Niedersachsen und möchte nach der abgeschlossenen Ausbildung in die Erzieherauabildung. Jedoch möchte ich sie in NRW machen. Wird sie dort überhaupt anerkannt? Nach dieser Ausbildung habe ich einen erweiterten Realschulabschluss und könnte in die Erzieherausbildung gehen, nur ist das genug für NRW?
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Annett Maiwald: Erziehungsarbeit. Springer VS (Wiesbaden) 2018. 897 Seiten. ISBN 978-3-658-21574-3. Rezension lesenBuch bestellen